Entlastung für Kinder

Foto: Olaf Kosinsky – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, Link

 

Bundesarbeitsminister Heil plant eine Änderung des Unterhalts für pflegebdürftige Eltern. 

Pflege im Alter kann teuer werden. Reicht die Rente der Pflegebedürftigen nicht aus, dann springt nicht ohne Weiteres sofort der Staat ein. Die Kinder werden zur Finanzierung hinzugezogen und müssen einen sogenannten Elternunterhalt zahlen. Monat für Monat können hier schnell Tausende von Euro zusammenkommen.

Wie viel die Kinder konkret zahlen müssen, das hängt von vielen Faktoren ab. Fest steht, Pflege ist teuer. Für einen Pflegeheimplatz mit umfassender Betreuung kommen schnell 6 000 Euro im Monat zusammen. Wie viel für den Elternunterhalt fällig wird, dass lässt sich nicht so leicht pauschalisieren. Laut Bundesgerichtshof bestimmt vor allem die Lebensstellung des unterhaltspflichtigen Kindes die Höhe der Unterhaltszahlung. Aus der bisherigen Rechtsprechung lassen sich allerdings Richtwerte zur Orientierung ableiten.

Demnach bleiben Alleinstehenden 1 800 Euro netto im Monat (bei Ehepaaren 3 240 Euro). Dazu kommt nochmals die Hälfte des über diesen Wert hinausgehenden Einkommens (bei Ehepaaren 55 Prozent).

Nicht nur für die Kinder kann der Eltern-Unterhalt ein Problem sein. Auch bei Eltern schleicht sich nicht selten das Gefühl ein, nun plötzlich den Kindern auf der Tasche zu liegen. Für Menschen, die ein ganzes Leben gewohnt waren, finanziell weitestgehend unabhängig zu sein, kann der Umstand, dass plötzlich die Kinder für die Pflegekosten aufkommen müssen, ein Problem werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant nun, Kinder als auch Eltern deutlich zu entlasten.

Schon 2017 hatten sich im Koalitionsvertrag CDU, SPD und CSU darauf geeinigt, die Kinder pflegebedürftiger Eltern von Zuzahlungen zu befreien, wenn sie nicht mehr als 100 000 Euro Bruttoeinkommen im Jahr verdienen. Diese Pläne scheint Heil nun umsetzen zu wollen. Details sind allerdings noch nicht bekannt geworden. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hatte darüber berichtet, dass es einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition geben würde.

Aus der SPD-Bundestagsfraktion kommt Zustimmung zu den Plänen des Arbeitsministers. „Angehörige von Pflegebedürftigen müssen besser unterstützt werden: Deshalb sorgen wir dafür, dass künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100 000 Euro im Jahr auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern zurückgegriffen wird“, sagt die sozialpolitische Sprecherin, Kerstin Tack.

„Es ist völlig richtig, dass Hubertus Heil nun vorgeschlagen hat, diese Regelung auch auf Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderung auszuweiten und für diese den Unterhaltsrückgriff sogar völlig abzuschaffen. Wir freuen uns sehr über diesen Vorstoß, der konsequent gelebte Solidarität ist“, sagt die Bundestagsabgeordnete weiter.

Die letzten Äußerungen von Tack zielen auf die Ankündigung Heils ab, auch Eltern entlasten zu wollen, die oft ein Leben lang pauschalierte Unterhaltsbeiträge an die Sozialbehörden leisten, wenn für ihr erwachsenes behindertes Kind Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezahlt wird. Nur wenn sie selbst auf staatliche Hilfen angewiesen sind oder durch diesen Beitrag bedürftig werden, sind sie davon befreit. Sollte sich Heil im Bundeskabinett durchsetzen können, dann würde für die meisten Eltern die Zahlungspflicht wegfallen. Hubertus Heil möchte daher die jetzige Regelung zusammen mit dem Eltern-Unterhalt ändern.

In einem Papier seines Ministeriums wird auch geschätzt, was es kosten könnte, wenn nur noch jene zahlen müssen, die mehr als 100 000 Euro brutto verdienen: Man geht von bis zu 300 Millionen Euro pro Jahr aus. Die Koalitionspartner der CDU und der CSU geben sich im Moment noch etwas bedeckt zu den Plänen aus dem Bundesarbeitsministerium.

Der Gesetzentwurf, über den schon in der vergangenen Woche in verschiedenen Medien berichtet wurde, liege der CDU/CSU-Fraktion noch gar nicht vor, teilt eine Fraktionssprecherin auf Anfrage unserer Redaktion mit. Im Moment würde es dazu eine Ressortabstimmung im Bundeskabinett geben. Insofern möchte man sich in der Fraktion auch nicht zu den Plänen des Bundesarbeitsministers äußern.

Aus der CDU/CSU-Fraktion ist allerdings zu hören, dass es dem Bundesminister nicht nur um das Verhindern einer verfassungsmäßig bedenklichen Ungleichbehandlung gehe, sondern er auch das soziale Profil seiner Partei stärken möchte.

Schon im Februar hatte die SPD ein entsprechendes Pflegekonzept vorgelegt, in dem die Partei die Maßnahmen einforderte, die der Bundesarbeitsminister nun umsetzen möchte. Daher wird vermutet, dass Heil hier seiner Partei unter die Arme greifen möchte.

Zustimmung zu den Plänen Heils kommt hingegen von Deutschlands größtem Sozialverband VdK. Präsidentin Verena Bentele sieht in den Plänen eine langjährige Forderung ihres Verbands umgesetzt. „Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen brauchen umfassende Unterstützung und Entlastung. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass zugunsten von Teilhabe und Gleichbehandlung die Eigenbeteiligung nur noch für diejenigen gelten soll, die ein hohes Jahreseinkommen haben“, sagt Bentele.

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